Stephan Gutte

Steckbrief

 

 

Name               

Stephan Gutte

 

Gebohren             

25.12.1978 in Korbach

 

Fam. Stand   

geschieden (2014) und wieder verheiratet (2016)                                                                  

4 Kinder 

Mädchen (geb. 2012), Jungen (geb. 2015), Mädchen (geb. 2017) Junge (geb. 2019) 

 

Haustiere         

Hund (Fluffy) Katze (Schnudi)

 

Gründer         

Vater Rat am 30 September 2018

                                                                 

Beruf               

med. Gutachter als gelernter Krankenpfleger beim medizinischen Dienst Hessen (Pflegeeinstufungen)

  

Studium         

Dipl. Betriebswirt (VWA) mit Schwerpunk Gesundheitsmanagement

 

 

Ausgebildeter Mediator 


Mein Name ist Stephan Gutte, ich bin 1978 in Nordhessen geboren und durch einige Wirren, 2003 ins Rhein-Main-Gebiet gezogen. 

Dort lernte ich meine erste Ehefrau und Mutter meiner ältesten Tochter kennen. Es folgte die Heirat und die Geburt unserer Tochter, bereits ein Jahr später kam es zur Trennung.

 

Nun ja, was soll man sagen, in der Nachschau haben wir sicher beide unsere Anteile an den Gründen für das Ende unserer Ehe gehabt. Mir geht es hier nicht um die Paarebene, durch eigene Reflexion habe ich dieses Thema hinter mir gelassen. Die Verletzungen können aus meiner Sicht meist ohnehin nicht aufgearbeitet werden. Wenn uns nicht unsere gemeinsame Tochter verbinden würde, würden wir sicher keinen Kontakt mehr haben.

 

Damals, 2013, ist eine Welt für mich zusammengebrochen. Die Vorstellung meine Tochter nicht mehr täglich sehen zu können brachte mich fast um den Verstand. Es war so unerträglich, dies alles zu ertragen.

Zu Beginn hatte ich mit meiner heutigen Exfrau eine Regelung besprochen die es meiner Tochter und mir ermöglicht hat alle 2-3 Tage Kontakt zu haben. Wie ich heute weiß, haben wir ein asymmetrisches Wechselmodell gelebt.

Bis zur Kindergartenzeit. Als diese begann und meine Tochter neben der Mama und mir eine weitere Institution die Betreuung meiner Tochter übernimmt, änderte sich alles. In der Jugendamtsberatung meinte die Mama zu mir, sie brauche mich als Betreuungskraft nicht mehr, ich könne das Kind nun alle 14 Tage haben.

Zu dieser Zeit hatte ich noch den glauben das sowas ja nicht möglich sei. Das Kind hat ja eine feste Bindung zu mir und ich bin ja schließlich neben der Mama eine feste Bezugsperson. Leider sah das die Erziehungsberatung anders. Sie positioniert oder kommentierte es nicht und ließ uns ohne jede Unterstützung in den Konflikt laufen.

Letztlich folgten 3 Anträge beim Familiengericht wo ich versuchte die Zeit meiner Tochter mit Ihrem Vater zu erhalten und ein Antrag der Mama, mit dem erfolgreichen Versuch die Zeit der Tochter mit mir weiter zu reduzieren.

 

Mittlerweile habe ich meine zweite Ehefrau kennengelernt, wir haben 3 weitere Kinder, einen Hund und eine Katze.

 

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit meiner Exfrau habe ich den Weg zum Kreisverein des Väteraufbruchs für Kinder in Frankfurt am Main gefunden. In diesem als auch im VafK Wiesbaden habe ich mich jahrelang als Vorstand engagiert bis ich selbst 2018 den Vater Rat gegründet habe. 

Die Geschichte des Vater Rats findest Du untern als auch meine Haltung.


Im Text "DAS AUSWAHLVERSCHULDEN" des Vater Rat finde ich mich bis heute wieder:

 

Unser Vater kannte dieses Wort lange nicht, zumindest nicht im Zusammenhang von Partnerschaft, Ehe und Beziehung. „Auswahlverschulden“? Ihm wurde es mehrfach nach seiner Trennung gesagt und tatsächlich ist da was dran. Aber der Reihe nach.

Im Dezember 2009 hat er seine damalige Freundin geheiratet. In der Nachschau fällt es ihm zunehmend schwer ,die Gefühle von damals nachzuspüren. Es ist einfach zu viel passiert. Aber es wird wohl sowas wie Liebe gewesen sein, aber es war auch der unausweichliche nächste Schritt. Zusammenkommen, zusammen ziehen, zusammen heiraten, zusammen ein Kind bekommen.

Tatsache ist, gezwungen hat ihn keiner, es war einst sein freier Wille und seine Entscheidung diese Frau zu heiraten. Eine Frau, von der man alles bekommen kann. Im Kühlschrank wird immer die Lieblingswurst liegen, wenn man ein berufliches Seminar für mehrere Tage besucht, wird immer ein extra Schokoriegel im Proviant sein. Nur Gefühle konnte sie weder geben noch zeigen. Schon während der Ehe nicht, sie sagte mal: „Ich gehe meinen Weg, wer nicht mitgeht bleibt zurück“! Wie recht sie hatte und wie deutlich er das noch spüren werde, erlebte er 4 Jahre später.

Zuvor wurde seine erste wunderbare Tochter geboren. Natürlich per Wunschkaiserschnitt, schließlich musste noch der Einkauf geplant und erledigt werden. Auch stillen war für seine heutige Exfrau kein Thema, es sei ihr alles zu nah. Es ist ja auch so viel einfacher mit dem Pulver und der Milch aus der Flasche.

Was soll er sagen, damals stand er hinter seiner Frau! Schließlich ist es ihr Körper und auch ihre Entscheidung. Für ihn bedeutete das, dass auch er seiner Tochter die Flasche geben konnte. Dies war eine wunderschöne Erfahrung für ihn.

Die Tage vergingen bis zum Sommer 2013. Seine Ehe war in die Schieflage gekommen. Er war beruflich an einen Punkt gekommen, der ihn zunehmend überforderte. Es gibt ja Zeiten, in denen man jemanden braucht, der einen stützt. Nun ja, seine damalige Frau ist dies sicher nicht gewesen. Sie verfing sich in der Funktionalität des Alltags, in die sie ihn voll eingespannte. An dieser Stelle bemerkt unser Vater, dass auch er sicherlich nicht fehlerfrei bei dem ganzen war. Letztlich hat auch er nicht deutlich genug gemacht, was er will und was er erwarte. Auch er habe sich in der Arbeit, der Funktionalität und der Gefühlslosigkeit seiner Ehe verstrickt.

Er selbst war in dem System so verfangen, dass er den klaren Blick, den er heute 5 Jahre später habe, nicht hatte. Erst als er sich aus dem System dieser Familie befreite, wurde ihm klar, wie blind er war. Schließlich hat ihn seine Exfrau die gesamte Ehezeit und letztlich auch mit ihrem heutigen Ehemann betrogen.

Bereits 1976 wurde die Schuldfrage bei der Scheidung abgeschafft, halten wir uns daran. Dass die Ehe gescheitert ist, ist sicher die Verantwortung von beiden gewesen. Dass er diese Frau geheiratet hat, ist sein „Auswahlverschulden“.

In der Trennungszeit bis heute merke er, dass sich seine Exfrau keineswegs verändert hat. Sie zeigt sich nach wie vor so, wie sie auch in Ehezeiten war. Sie geht ihren Weg, wer nicht mitgeht, bleibt auf der Strecke. Ob es nun die gemeinsame Tochter ist oder der Umgang mit ihm. Sie macht, was sie will, in einer Art und Weise, die nichts mit Augenhöhe oder Respekt zu tun hat.